Die EN Norm 18008 wurde verabschiedet. Es wird nun auf die MBO (Musterbauordnung) und LBO (Landesbauordnung) verwiesen, die bei Verglasungen unter Brüstungshöhen den Einsatz von Sicherheitsglas (Glas mit bruchsicherem Verhalten) verbindlich vorschreiben. Das gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich.
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