Besondere Hinweise VSG / TVG
VSG in Verbindung mit ESG/TVG erfordert zusätzlich mehrere Folien. Es muß daher mit einem Kantenversatz von bis zu +/- 4 mm gerechnet werden, was kein Reklamationsgrund darstellt. Die zur Herstellung benutzten PVB-Folien sind leicht hygroskopisch. Je nach klimatischer Bedingung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Randbereich durch Feuchtigkeitsaufnahme zu leichten Ablösungen kommt. Blasen und Versatz im Bereich der Lochbohrungen sind produktionstechnisch bedingt und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß Blasen im Verbund (auch in der Fläche) bei VSG aus 2 x ESG/TVG > 16 mm durch starke Heck- und Bugwellen produktionstechnisch entstehen können. Dies kann auch im eingebauten Zustand auftreten. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
Hinweis zur Kombination von matten und klaren Folien
Bei Folienkombinationen kann eine hellmatte mit klaren Folien kombiniert werden.
Hierbei kann es zu Weichmacherwanderungen innerhalb der Folien kommen.
Eventuell sichtbare Wolkenbildungen bzw. Schlieren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Hinweise zu begehbarer Verglasung:
Begehbare Verglasungen sind generell zustimmungspflichtig. Wir gewähren keine Garantie auf Abnutzung und Oberflächenver-schleiß.
Bezüglich Fragen des Einbaus verweisen wir auf die "Verglasungsrichtlinien Begehbare Verglasungen", die wir Ihnen im Bedarfsfall zukommen lassen können.
Der Abstand zwischen den Gläsern bzw. zwischen Glas und Konstruktion muß bei Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen (+/- 4 mm) mindestens acht Millimeter betragen.
Die Glaskanten sollten feinjustiert ausgeführt werden. Eine Toleranz von +/- 4 mm ist produktionsbedingt für alle Plattenabmessungen zu berücksichtigen.
Der Abstand zwischen den Gläsern muss unter der Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen (s. auch EN Iso 12543 Teil 5) mindestens 4 mm betragen.
Die Härte des Auflagerprofils sollte 60 - 80 Shore A betragen.
Die Verfugung muss mit VSG-verträglichem Silikon erfolgen.
Kanten von Treppenstufen, Podestvorderkanten oder andere freie bzw. sichtbare Kanten sollten poliert sein. Eine nachträgliche Bearbeitung der Kanten ist nicht zulässig.
Die zur Herstellung benutzten PVB-Folien sind leicht hygroskopisch. In Abhängigkeit von den klimatischen Bedingungen ist nicht auszuschließen, dass es im Randbereich durch Feuchtigkeitsaufnahme zu leichten Ablösungen kommen kann. Es gibt immer wieder Anwendungen bei denen VSG mit freien Kanten - also nicht allseitig gerahmt mit trockenem Falzraum - eingebaut werden. Die hier evtl. auftretenden Ablösungen beeinträchtigen weder die Sicherheitseigenschaften des Produktes, noch führen sie bei klaren Folien, die der freien Bewitterung - d. h. ohne stauende Nässe - zu Farbveränderungen. Optisch sind die Ablösungen aus normalem Betrachterabstand kaum wahrnehmbar und stellen keinen Mangel dar. Diese Effekte stellen keinen Reklamationsgrund dar. Alle uns bekannten Versuche die freien Kanten zu schützen, z. B. durch Bekleben oder Versiegeln, waren negativ und beschleunigen den vorbeschriebenen Vorgang. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es besser ist, die Kanten frei zu lassen, damit auftretende Feuchtigkeit frei ablüften kann. Bei Ihrer gewählten Produktausführung kann es zu Kantenversatz und Verschiebeversatz von bis zu 3 mm kommen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar! Wie bei jedem VSG empfehlen wir ausdrücklich, vor jeder Anwendung die Freigabe des Dichtstoffherstellers einzuholen. Der Hersteller übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Verwendung von Dichtstoffen.
Gelagerte Kanten müssen so eingebaut werden, dass stehendes Wasser direkt auf die Kante dauerhaft vermieden wird. Hierbei sind auch angrenzende Bauteile z.B. aus Massivbau mit in die Betrachtung einzubeziehen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei begehbaren Verglasungen um eine nicht geregelte Bauanwendung handelt, für die eine Zustimmung im Einzelfall bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen ist. Die damit verbundenen Kosten, sowie die daraus resultierenden Nachweise in Form von Bauteilversuchen oder statischen Nachweisen sind im Angebot nicht enthalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die rutschhemmende Siebdruckschicht gerade in stark frequentierten Bereichen einem Verschleiß unterliegt, der ggf. die Rutschhemmung schmälert.
Der rutschhemmende Siebdruck ist prinzipiell nicht für die Außenanwendung geeignet.
Schmutz, Staub, Eis, Steine und Feuchtigkeit tragen dazu bei, dass sich die Funktion des rutschhemmenden Siebdruckes wesentlich schneller abbauen kann und es ggf. zu einem unterschiedlichen Erscheinungsbild kommt.
Äußere Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee, Eis und stehendes Wasser beeinflussen die Rutschhemmung zum Teil erheblich.
Wir weisen darauf hin, dass solche Besonderheiten und daraus resultierende Schäden keinen Reklamationsgrund darstellen.
Die Einbauvorschriften
Die Ausführung erfolgt gemäß Abbildung 1 und 2. Auch die Auflagersituation ist nachstehenden Bildern zu entnehmen (durchgehende Abstützung auf zwei oder vier Seiten). Gesonderte Informationen für andere Fälle sind auf Anfrage zu erhalten.
Der Abstand zwischen den Gläsern muss unter der Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen [s. auch EN Iso 12543 Teil 5] mindestens 4 mm betragen.
Die Härte des Auflagerprofils sollte 60 – 80 Shore A betragen.
Die Verfugung muss mit VSG-verträglichem Silikon erfolgen.
Durch die Verwendung von verschiedenen Emailfarben für die rutschhemmende Beschichtung oder durch transluzente farbige Folien ist eine Vielzahl von Variationen möglich, die den ästhetischen Aspekten der Architekten genügen. Kanten von Treppenstufen, Podestvorderkanten oder andere freie bzw. sichtbare Kanten sollten poliert sein. Eine nachträgliche Bearbeitung der Kanten ist nicht zulässig.
Zweiseitig linienförmig gelagerte Scheiben
Bei zweiseitiger Lagerung kann eine ausreichende Resttragfähigkeit nichtalleine durch den Glasaufbau gewährleistet werden. Folglich müssen die Gläser z.B. durch Verschraubungen im Bereich der linienförmigen Auflagerung mechanisch gesichert werden.
Die Restragfähigkeit kann auch durch eine unter der Verglasung liegenden Konstruktion oder Unterspannung sichergestellt werden. Dabei sollte der Abstand zwischen Unterkonstruktion und Verglasung nicht größer als 300 mm sein, damit sich die Scheibe bei Glasbruch auf der Konstruktion auflegen kann.
Zweiseitig linienförmig gelagerte Gläser können unter Umständen bei geringen Absturzhöhen < 0,5 m ohne mechanische Sicherung eingesetzt werden. Diese Ausführung muss aber von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden.
Die Scheiben sind je nach Einbausituation zusätzlich durch geeignete Maßnahmen [z.B. Deckleisten, Verschraubungen, Klotzung] in ihrer Lage gegen seitliches Verrutschen und Abheben zu sichern.
Siebdruck auf VSG
Bei der Verarbeitung von bedruckten Scheiben in Farbtönen wie 'Ätzimitation' o.ä. mit der Druckseite zum Folienverbund (d.h. Ebene 2 oder 3) ergibt sich eine technisch bedingte, deutlich höhere Transparenz / Lichtdurchlässigkeit als bei Einfachgläsern!
Bei siebbedruckten Gläsern mit hohem Bedruckungsgrad, besonders bei der Farbe 'Ätzimitation' ist leichte Streifenbildung zulässig und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Beachten Sie bitte, dass bei Nachbestellungen Farbunterschiede möglich sind und somit keinen Reklamationsgrund darstellen.
Allgemeine Vorgaben
Bei der Planung bzw. beim Einbau von linienförmig gelagerten Scheiben sind folgende Punkte zu beachten:
Um eine ausreichende Resttragfähigkeit gewährleisten zu können, sollten die Scheiben vierseitig linienförmig gelagert werden.
Die Gläser sind auf einer ebenen, verwindungsfreien und biegesteifen Konstruktion vollkommen plan zu verlegen. Dickenunterschiede innerhalb der Toleranzen sind mit einem geeigneten Auflagermaterial auszugleichen.
Die Durchbiegung der Unterkonstruktion darf maximal L/500 betragen.
Die Gläser müssen zur Tragkonstruktion auf elastischen Zwischenlagen aus Silikon, EPDM oder Neoprene liegen. Diese Auflagerprofile sollten eine Shore-A-Härte von 60 – 80 und eine Dicke von ca. 5 mm haben. Damit kann gewährleistet werden, dass sich die Scheiben ohne Beschädigung geringfügig durchbiegen können und direkter Glas-Metall-Kontakt verhindert wird.
Die Auflagerbreite bzw. der Glaseinstand sollte 20 – 30 mm betragen.
Die Gläser sind an ihren Kanten auf Distanz zu klotzen, um den Glas- bzw. den Glas-Metall-Kontakt zu vermeiden.
Der Abstand zwischen den Gläsern bzw. zwischen Glas und Konstruktion muss bei Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen [± 3 mm] mindestens acht Millimeter betragen.
Die Fuge sollte mit VSG-verträglichen, dauerelastischen Dichtstoffen [z.B. Silikon] versiegelt werden. Hart werdendes Material darf nicht verwendet werden.
Die Glaskanten sollten feinjustiert ausgeführt werden. Eine Toleranz von ± 3 mm ist produktionsbedingt für alle Plattenabmessungen zu berücksichtigen.
Bei Beleuchtungen unterhalb der Glasfläche ist darauf zu achten, dass das Glas durch Energieeinstrahlung und Wärmeentwicklung thermisch nicht überlastet wird. Um das Glas vor Überhitzung zu schützen, sollten deshalb Beleuchtungskörper bzw. Lampen mit geringer Wärmeentwicklung eingesetzt werden, oder es ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Bei geringen Luftzwischenräumen ist eine Zwangsbelüftung erforderlich. Eine andere Alternative ist die Verwendung von Gläsern mit einer höheren Temperaturbeständigkeit.