Verbundsicherheitsglas (VSG)

VSG ist eine Einheit aus mindestens 2 Scheiben, die mit einer oder mehreren hochelastischen Folien fest verbunden sind. Bei evtl. auftretendem Bruch ergeben sich Bruchstücke, die in ihrer Form mit normalem Glas vergleichbar sind.

Diese haften durch den Verbund immer noch fest an der Folie, so dass die Verletzungsgefahr minimiert ist. Eine weitere Funktion besteht im Einbruchschutz, der dadurch gegeben ist, dass die elastische Folie nur schwer zu zerstören ist. Die komplette Einheit bleibt in vielen Fällen erhalten, so dass bis zum Austausch einer defekten Scheibe keine Ersatzscheibe benötigt wird. Die Sicherheitsgläser können untereinander und mit den verschiedensten Isolierglasarten kombiniert werden. Es bestehen bei beiden Sicherheitsgläsern Möglichkeiten des Anschlusses an Alarmanlagen.

Anwendungsbereiche für Verbundsicherheitsglas

Überkopfverglasungen

Glasvordachsysteme

sind mehr als ein Dach über dem Kopf, sie sehen nicht nur gut aus, sondern schützen auch vor Wind und Wetter. Das reicht von kleinen Vordächern, die als Regenschutz vor Wohnhäusern dienen, bis hin zu großen Überdachungen, wie z. B. bei Einkaufszentren.

Brüstungen (Balkone, Geländer)

Brüstungen aus Glas sind nicht nur ein Hingucker, sondern auch sicher, sie dienen als absturzsichernde Elemente an Balkonen, Fenstern, Treppenhäusern und Terrassen. Durch das Glas sind sie bei einer transparenten Architektur nicht mehr wegzudenken.

Schulen / Kindergärten / Sportstätten (Ballwurfsicherheit)

Auch bei öffentlichen Gebäuden kommt VSG (Verbundsicherheitsglas) zum Einsatz, da es jeglichen sicherheitsrelevanten Aspekten des deutschen Baurechts gerecht wird.

als erhöhter Einbruchschutz

Verbundsicherheitsglas (VSG) ist sehr widerstandsfähig und daher auch als Einbruchschutz gut verwendbar.

Panzergläser

Weiter verbesserter Einbruchschutz, durchschusshemmende Verglasungen etc.
verschiedene Farben bei den PVB Folien

VSG mit Farbfolie

Durch die Kombination von Farbfolien ist es möglich, sehr viele verschiedene RAL-Farben nachzustellen. Falls also eine bestimmte RAL-Farbe gewünscht ist, fragen Sie diese bei uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot dazu. Die meisten Farbfolien sind durchsichtig. Durch eine Kombination mit matter Folie wird erzielt, dass das VSG dann undurchsichtig ist.
Alle Standardfarbfolien und deren Kombinationsmöglichkeiten sowie Farbkombinationen ähnlich eines bestimmten RAL-Tones können Sie sich unter „www.vanceva.com/de“ anschauen.

Außerdem lassen sich einige bronzene, graue und Ornamentgläser ebenfalls zu VSG verarbeiten. Es ist also beispielsweise möglich, ein VSG mit nur einer bronzenen oder alternativ zwei bronzenen Scheiben herzustellen. Bei den Ornamentgläsern gilt es zu beachten, dass die Struktur im VSG nach außen gerichtet ist.

VSG mit Ornamenten

Glaskantenbearbeitung

(am Beispiel einer VSG-Scheibe)

Kante geschnitten:

Glasbearbeitung-Kante-geschnitten

Kante gesäumt/handentschärft:

Glasbearbeitung-Kante-gesaeumt

Kante matt-/feingeschliffen:

Glasbearbeitung-Kante-matt-feingeschliffen

Kante poliert:

Glasbearbeitung-Kante-poliern

Hinweise VSG

Hinweis zu VSG mit Alarmdrahteinlage:

VSG mit Alarmdrahteinlage besteht zum Teil aus einem vielschichtigen Glasaufbau. Daher sind in Ergänzung der DIN / EN 12543, Teil 5 und 6 die speziellen visuellen Qualitätsrichtlinien für dieses Produkt zu beachten.
Das Glas wird mit einem dauerhaften Stempel versehen.
VSG mit Alarmdrahteinlage bietet nur Sicherheit bei allseitiger Rahmung, die, entsprechend der Anforderung, zu dimensionieren ist. Einbausituationen, bei denen die Kanten frei liegen, sind nach der EN 1063 nicht zulässig. Die Klotzkante ist standardmäßig die vom Kunden angegebene Scheibenbreite.
Der Alarmdraht wird fertigungsbedingt auf die PVB-Folie gesteppt. Im weiteren Verlauf der Produktion wird diese Folie dann zwischen die Gläser verbaut und durch weitere Produktionsprozesse geführt. Dabei kann es zu Verschiebungen des Alarmdrahtes kommen, die den Drahtverlauf optisch beeinträchtigen. Dieser Umstand ist produktionsbedingt und stellt keinen Grund zur Beanstandung dar, zumal die Funktionalität und die Produkteigenschaften nicht beeinträchtigt sind und vollständig erhalten bleiben.

Alarmgläser werden vor Verlassen der Hütte grundsätzlich einer Funktionskontrolle unterzogen. Um Manipulationsfehler auszuschließen, muss jede Scheibe nach Eingang der Ware, vor und nach dem Verglasen auf einwandfreie Funktion durch Messung des elektrischen Widerstands geprüft werden. Spätere Reklamationen, z. B. wegen beschädigter Anschlüsse, können nicht anerkannt werden.
Bei Alarmgläsern von verschiedenen Herstellern oder Produktionsstellen oder bei Nachbestellungen können Unterschiede in Art und Ausführung der Alarmdrähte und der Steckverbindung auftreten. So kann es zu einer unterschiedlichen Optik kommen. Diese Merkmale stellen keinen Reklamationsgrund dar. Für eine Gleichheit in der Fassade übernehmen wir somit keine Gewährleistung.
Verlängerungskabel müssen zusätzlich bestellt werden.
Bitte beachten Sie die besonderen Richtlinien für dieses Produkt.

Möglicher Versatz von bis +/- 4 mm und Luftblaseneinschlüsse im Randbereich oder im Bereich von Lochbohrungen sind produktionstechnisch bedingt und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
Folienüberstände, bzw. -reste an den Glaskanten sind produktionstechnisch nicht gänzlich zu vermeiden und können durch Auflagepunkte deformiert sein. Dies stellt ebenso keinen Reklamationsgrund dar.
Die Kanten entsprechen standardmäßig, wenn nicht anders bestellt, den Schnittkanten, d. h. Flinsen, Unter-, Oberbrüche und sonstige Kantenbeschädigungen bis zu einer Einzelgröße von 15 x 15 mm stellen ebenso keinen Reklamationsgrund dar.
Die Kantenbearbeitung von Scheiben, welche mit einer CNC-Maschine gefertigt werden, unterscheidet sich von der, die auf herkömmliche Weise ausgeführt wird. Eine Fertigung durch eine CNC-Maschine wird bei Scheiben mit komplexen Formen angewendet, kann auf Wunsch aber auch auf alle Scheiben des Auftrags ausgeweitet werden, um eine einheitliche Kantenbearbeitung zu gewährleisten. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Andernfalls ist eine unterschiedliche Kantenbearbeitung kein Reklamationsgrund!
Wir empfehlen ausdrücklich, vor jeglicher Anwendung eines Dichtstoffes die Freigabe des entsprechenden Dichtstoffherrstellers einzuholen. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Verwendung von Dichtstoffen.
Die zwischen den Scheiben befindlichen Folien sind hygroskopisch. Dadurch sind die Kanten einer VSG-Scheibe anfällig für das Eindringen von Feuchtigkeit. Im Falle der freien Bewitterung der Glaskante einer VSG-Scheibe können am Glasrand somit stellenweise Eintrübungen sichtbar werden, welche jedoch keinen Einfluss auf die Sicherheitseigenschaften des Glases haben und keinen Reklamationsgrund darstellen. Dasselbe gilt bei einer Verwendung in feuchten Räumen, wie bspw. Badezimmern.
Farbige Gläser können sich bei Sonneneinstrahlung, speziell bei Teilbeschattung, etwa durch Schlagschattenbildung, ungleichmäßig aufheizen. Im Verbund einer VSG-Scheibe besteht deshalb erhöhte Spannungsbruchgefahr. Die Fertigung erfolgt daher ohne Garantie. Dem Endverbraucher gegenüber besteht Hinweispflicht.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir für VSG mit Lochbohrungen und jeglichen Ausschnitten eine Ausführung des VSGs aus ESG oder TVG empfehlen, da ansonsten ein enormes Bruchrisiko im Bereich der Lochbohrungen besteht.
Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Gläser ausdrücklich ohne eine statische Prüfung verstehen!

Hinweis zu VSG mit Alarmschleife/-spinne:

Alarmgläser werden vor Verlassen der Hütte grundsätzlich einer Funktionskontrolle unterzogen. Um Manipulationsfehler auszuschließen, muss jede Scheibe nach Eingang der Ware, vor und nach dem Verglasen auf einwandfreie Funktion durch Messung des elektrischen Widerstands geprüft werden. Spätere Reklamationen, z. B. wegen beschädigter Anschlüsse, können nicht anerkannt werden.
Bei Alarmgläsern von verschiedenen Herstellern oder Produktionsstellen oder bei Nachbestellungen können Unterschiede in Art und Ausführung der Alarmdrähte und der Steckverbindung auftreten. So kann es zu einer unterschiedlichen Optik kommen. Diese Merkmale stellen keinen Reklamationsgrund dar. Für eine Gleichheit in der Fassade übernehmen wir somit keine Gewährleistung.
Verlängerungskabel müssen zusätzlich bestellt werden.
Bitte beachten Sie die besonderen Richtlinien für dieses Produkt.

Bei ESG bzw. TVG können während des Herstellungsprozesses leichte Oberflächenveränderungen wie Pünktchenbildung und Rollenabdrücke auftreten. Eine Welligkeit ist nicht vermeidbar und kann zu einer Beeinträchtigung des Reflexionsbildes führen.
Bedingt durch den thermischen Vorspannprozess entstehen interne Spannungszonen, die zu einer Doppelbrechung des Lichts führen können. Die Folge sind Irisierungen (auch Irisationserscheinungen genannt) wie beispielsweise regenbogenartige Polarisationsflecken. Bei Betrachtung des Glases unter bestimmten Lichtverhältnissen können diese mehr oder weniger sichtbar werden.
Mit zunehmender Glasdicke (> 12 mm) können diese Merkmale, wie oben beschrieben, deutlich zunehmen.
Außerdem kann es durch Nickel-Sulfid-Einschlüsse zu Spontansprüngen kommen. Durch einen Heisslagerungstest kann dieses Risiko reduziert werden, aber ein nicht vermeidbares Restrisiko verbleibt. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Sollte Glasbruch entstehen, so stellt dies keinen Reklamationsgrund dar. Eine Übernahme von Folgekosten ist ausgeschlossen.
Diese Merkmale sind pyhsikalisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Die Beurteilung der visuellen Qualität dieser Gläser erfolgt aus mindestens 3 m Entfernung und einem Betrachtungswinkel von 90° zur Oberfläche. Fehler, die aus dieser Entfernung nicht erkennbar sind, werden nicht bewertet.
Die Kantenbearbeitung von Scheiben, welche mit einer CNC-Maschine gefertigt werden, unterscheidet sich von der, die auf herkömmliche Weise ausgeführt wird. Eine Fertigung durch eine CNC-Maschine wird bei Scheiben mit komplexen Formen angewendet, kann auf Wunsch aber auch auf alle Scheiben des Auftrags ausgeweitet werden, um eine einheitliche Kantenbearbeitung zu gewährleisten. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Andernfalls ist eine unterschiedliche Kantenbearbeitung kein Reklamationsgrund!
Bitte beachten Sie, dass ESG gem. EN 12150 als solches gekennzeichnet werden muss. Auf Ihren Wunsch bitten wir den Lieferanten die Scheibe(n) ohne ESG-Stempel zu fertigen, können jedoch nicht dafür garantieren, dass dies tatsächlich geschieht. Eine dennoch erfolgte Stempelung kann leider nicht als Reklamation anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen kein ESG bzw. TVG mit Auto-, Schiffs- oder sonstiger Verkehrszulassung anbieten können, da es sich bei den von uns angebotenen Produkten um „Bauglas“ und kein „Fahrzeugglas“ handelt. Ob diese ESG- bzw. TVG-Scheiben nach EN 12150 im öffentlichen Verkehr benutzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt. Ein solcher Einsatz kann also nur auf Ihr eigenes Risiko erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Gläser ausdrücklich ohne eine statische Prüfung verstehen!

Hinweis zu VSG:

Möglicher Versatz von bis +/- 4 mm und Luftblaseneinschlüsse im Randbereich oder
im Bereich von Lochbohrungen sind produktionstechnisch bedingt und stellen somit
keinen Reklamationsgrund dar.
Folienüberstände, bzw. -reste an den Glaskanten sind produktionstechnisch nicht
gänzlich zu vermeiden und können durch Auflagepunkte deformiert sein. Dies stellt
ebenso keinen Reklamationsgrund dar.
Die Kanten entsprechen standardmäßig, wenn nicht anders bestellt, den
Schnittkanten, d. h. Flinsen, Unter-, Oberbrüche und sonstige
Kantenbeschädigungen bis zu einer Einzelgröße von 15 x 15 mm stellen ebenso
keinen Reklamationsgrund dar.
Die Kantenbearbeitung von Scheiben, welche mit einer CNC-Maschine gefertigt
werden, unterscheidet sich von der, die auf herkömmliche Weise ausgeführt wird. Es
können Riefen und Rillen auftreten, die im Gesamteindruck keine glänzende Kante
darstellen.
Eine Fertigung durch eine CNC-Maschine wird bei Scheiben mit komplexen Formen
angewendet, kann auf Wunsch aber auch auf alle Scheiben des Auftrags
ausgeweitet werden, um eine einheitliche Kantenbearbeitung zu gewährleisten. Falls
dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt
darauf hin!
Andernfalls ist eine unterschiedliche Kantenbearbeitung kein Reklamationsgrund!
Sollten beide Kantenarten in einer Flucht zu sehen sein, weisen Sie bitte den Kunden
auf diese Eigenheit hin.
Wir empfehlen ausdrücklich, vor jeglicher Anwendung eines Dichtstoffes die Freigabe
des entsprechenden Dichtstoffherrstellers einzuholen. Wir übernehmen keinerlei
Gewährleistung für die Verwendung von Dichtstoffen.
Die zwischen den Scheiben befindlichen Folien sind hygroskopisch. Dadurch sind die
Kanten einer VSG-Scheibe anfällig für das Eindringen von Feuchtigkeit. Im Falle der
freien Bewitterung der Glaskante einer VSG-Scheibe können am Glasrand somit
stellenweise Eintrübungen sichtbar werden, welche jedoch keinen Einfluss auf die
Sicherheitseigenschaften des Glases haben und keinen Reklamationsgrund
darstellen. Folglich ist eine dauerhafte Feuchtbelastung der Glaskante konstruktiv
oder durch ausreichende Belüftung zu vermeiden. Dasselbe gilt bei einer
Verwendung in feuchten Räumen, wie bspw. Badezimmern.
Farbige Gläser können sich bei Sonneneinstrahlung, speziell bei Teilbeschattung,
etwa durch Schlagschattenbildung, ungleichmäßig aufheizen. Im Verbund einer
VSG-Scheibe besteht deshalb erhöhte Spannungsbruchgefahr. Die Fertigung erfolgt
daher ohne Garantie. Dem Endverbraucher gegenüber besteht Hinweispflicht.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir für VSG mit Lochbohrungen und jeglichen
Ausschnitten eine Ausführung des VSGs aus ESG oder TVG empfehlen, da
ansonsten ein enormes Bruchrisiko im Bereich der Lochbohrungen besteht.
Bitte beachten Sie außderdem, dass wir Ihnen kein VSG mit Auto-, Schiffs- oder
sonstiger Verkehrszulassung anbieten können, da unsere Lieferanten nur „Bauglas“

fertigen, kein “ Fahrzeugglas“. Ob „normale“ VSG-Scheiben im öffentlichen Verkehr
benutzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt. Ein solcher Einsatz kann also nur auf
Ihr eigenes Risiko erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Gläser ausdrücklich ohne eine statische
Prüfung verstehen!

Hinweis zu begehbarem VSG:

Bitte beachten Sie, dass die evtl. von uns gemachten Glasdickenempfehlungen eine unverbindliche Orientierungshilfe sind. Das Glas wird nicht auf Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit getestet. Diese sind in der Regel durch bauseitige Versuche oder Gutachten nachzuweisen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Vorgaben der jeweils zuständigen obersten Baubehörde. Für begehbare Verglasungen bestehen in Deutschland bisher keine entsprechenden allgemeinen Regeln der Technik, die den Anforderungen der Landesbauordnung genügen. Deshalb bedürfen solche Konstruktionen der Zustimmung der obersten zuständigen Baubehörde des Landes in jedem Einzelfall. Die Bemessung der Scheibendicke ist abhängig von den geforderten Lastannahmen, sowie der Befestigungs- und Auflagerungsart. Eine prüfbare statische Bemessung kann also erst durchgeführt werden, wenn die Lastannahmen und die Gesamtkonstruktion im Detail geklärt sind. Für die erforderliche Zustimmung ist eine Bauteilprüfung durch ein anerkanntes Prüfinstitut einzuplanen. Wir bieten Ihnen Gläser mit einem Aufbau an, von dem wir annehmen, dass er den geforderten Lastannahmen gerecht wird, ohne jedoch für die Standsicherheit und Zustimmung garantieren zu können. Statische Berechnungen oder Bauteilversuche können unter Umständen zu anderen Ergebnissen führen und müssen im Bedarfsfall zusätzlich berechnet werden.
Beachten Sie bitte außerdem die typischen Eigenschaften, wie u. a. die Dickentolleranz von +/- 3 mm, die Größentolleranz und die Schiebetolleranz. Möglicher Kantenversatz von bis +/- 3 mm und Luftblaseneinschlüsse im Randbereich oder im Bereich von Lochbohrungen sind produktionstechnisch bedingt und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
Folienüberstände, bzw. -reste an den Glaskanten sind produktionstechnisch nicht gänzlich zu vermeiden und können durch Auflagepunkte deformiert sein. Dies stellt ebenso keinen Reklamationsgrund dar.
Die Kantenbearbeitung von Scheiben, welche mit einer CNC-Maschine gefertigt werden, unterscheidet sich von der, die auf herkömmliche Weise ausgeführt wird. Eine Fertigung durch eine CNC-Maschine wird bei Scheiben mit komplexen Formen angewendet, kann auf Wunsch aber auch auf alle Scheiben des Auftrags ausgeweitet werden, um eine einheitliche Kantenbearbeitung zu gewährleisten. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Andernfalls ist eine unterschiedliche Kantenbearbeitung kein Reklamationsgrund!
Wir empfehlen ausdrücklich, vor jeglicher Anwendung eines Dichtstoffes die Freigabe des entsprechenden Dichtstoffherrstellers einzuholen. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Verwendung von Dichtstoffen.
Bitte beachten Sie nochmals, dass sich sämtliche Gläser ausdrücklich ohne eine statische Prüfung verstehen!
Die zwischen den Scheiben befindlichen Folien sind hygroskopisch. Dadurch sind die Kanten einer VSG-Scheibe anfällig für das Eindringen von Feuchtigkeit. Im Falle der freien Bewitterung der Glaskante einer VSG-Scheibe können am Glasrand somit stellenweise Eintrübungen sichtbar werden, welche jedoch keinen Einfluss auf die Sicherheitseigenschaften des Glases haben und keinen Reklamationsgrund darstellen. Dasselbe gilt bei einer Verwendung in feuchten Räumen, wie bspw. Badezimmern.
In der Außenanwendung ist auf eine ausreichende Entwässerung zu achten. Das Wasser sollte möglichst ungehindert ablaufen können. Dauerfeuchte kann die Glasoberfläche durch Auslaugung optisch verändern oder sogar zerstören.
Bei vollflächigem bzw. teilflächigem Siebdruck kann es zu einer Streifen-, Pünktchen- und Wolkenbildung kommen, besonders bei der Farbe „Ätzimitation“. Farbabweichungen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, da diese durch mehrere nicht vermeidbare Einflüsse auftreten können. Dies sind u. a. physikalisch bedingte Schwankungen in den Grundfarbstoffen und dem Basisglas. Dies ist insbesondere bei Bestellungen lt. Mustern bzw. Nachlieferungen zu beachten. Außerdem kann es unter Einfluss unterschiedlicher Lichtverhältnisse an unterschiedlichen Stellen einer Scheibe zu verschiedenen Farbwahrnehmungen kommen. Diese Merkmale sind pyhsikalisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der rutschhemmende Siebdruck ist prinzipiell nicht für die Außenanwendung geeignet. Schmutz, Staub, Eis, Steine und Feuchtigkeit tragen dazu bei, dass sich die Funktion des rutschhemmenden Siebdruckes wesentlich schneller abbauen kann und es ggf. zu einem unterschiedlichen Erscheinungsbild kommt. Äußere Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee, Eis und stehendes Wasser beeinflussen die Rutschhemmung zum Teil erheblich. Wir weisen darauf hin, dass solche Besonderheiten und daraus resultierende Schäden keinen Reklamationsgrund darstellen.

Bei ESG bzw. TVG können während des Herstellungsprozesses leichte Oberflächenveränderungen wie Pünktchenbildung und Rollenabdrücke auftreten. Eine Welligkeit ist nicht vermeidbar und kann zu einer Beeinträchtigung des Reflexionsbildes führen.
Bedingt durch den thermischen Vorspannprozess entstehen interne Spannungszonen, die zu einer Doppelbrechung des Lichts führen können. Die Folge sind Irisierungen (auch Irisationserscheinungen genannt) wie beispielsweise regenbogenartige Polarisationsflecken. Bei Betrachtung des Glases unter bestimmten Lichtverhältnissen können diese mehr oder weniger sichtbar werden.
Mit zunehmender Glasdicke (> 12 mm) können diese Merkmale, wie oben beschrieben, deutlich zunehmen.
Außerdem kann es durch Nickel-Sulfid-Einschlüsse zu Spontansprüngen kommen. Durch einen Heisslagerungstest kann dieses Risiko reduziert werden, aber ein nicht vermeidbares Restrisiko verbleibt. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Sollte Glasbruch entstehen, so stellt dies keinen Reklamationsgrund dar. Eine Übernahme von Folgekosten ist ausgeschlossen.
Diese Merkmale sind pyhsikalisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Die Beurteilung der visuellen Qualität dieser Gläser erfolgt aus mindestens 3 m Entfernung und einem Betrachtungswinkel von 90° zur Oberfläche. Fehler, die aus dieser Entfernung nicht erkennbar sind, werden nicht bewertet.
Die Kantenbearbeitung von Scheiben, welche mit einer CNC-Maschine gefertigt werden, unterscheidet sich von der, die auf herkömmliche Weise ausgeführt wird. Eine Fertigung durch eine CNC-Maschine wird bei Scheiben mit komplexen Formen angewendet, kann auf Wunsch aber auch auf alle Scheiben des Auftrags ausgeweitet werden, um eine einheitliche Kantenbearbeitung zu gewährleisten. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Andernfalls ist eine unterschiedliche Kantenbearbeitung kein Reklamationsgrund!
Bitte beachten Sie, dass ESG gem. EN 12150 als solches gekennzeichnet werden muss. Auf Ihren Wunsch bitten wir den Lieferanten die Scheibe(n) ohne ESG-Stempel zu fertigen, können jedoch nicht dafür garantieren, dass dies tatsächlich geschieht. Eine dennoch erfolgte Stempelung kann leider nicht als Reklamation anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen kein ESG bzw. TVG mit Auto-, Schiffs- oder sonstiger Verkehrszulassung anbieten können, da es sich bei den von uns angebotenen Produkten um „Bauglas“ und kein „Fahrzeugglas“ handelt. Ob diese ESG- bzw. TVG-Scheiben nach EN 12150 im öffentlichen Verkehr benutzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt. Ein solcher Einsatz kann also nur auf Ihr eigenes Risiko erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Gläser ausdrücklich ohne eine statische Prüfung verstehen!

Zusätzliche Hinweise zum Einbau und den Einbauvorschriften erhalten Sie auf unserer Internetseite „www.odenkirchen-glas.de“ oder auf Anfrage.

Hinweis zu betretbaren Dachverglasungen:

Dachverglasungen, die zu Reinigungszwecken betreten werden müssen, sind entsprechend den Anforderungen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften auszuführen. Wir verweisen auf die Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit und Durchsturzsicherheit von Bauteilen.

Hinweis zu Crashglas:

Crashglas (Verbundglas, kein Verbundsicherheitsglas) weist besondere fertigungsspezifische Eigenschaften und Merkmale auf. Bei der Zerstörung der mittleren ESG-Einheit, zur Herstellung des typischen Erscheinungsbildes, entstehen innerhalb des Verbundes sehr hohe Kräfte, die in der Regel zur Löslösung und zur Bildung von in sich verschobenen Bruchstücken führen. Diese können im Randbereich, bei Kontakt mit Feuchtigkeit und Reinigungsmitteln, stellenweise zu einer Eintrübung im Randbereich führen. Dies tritt verstärkt im Außenbereich auf, wodurch Crashglas nur im Innenbereich eingesetzt werden sollte. Außerdem sind die Kanten nicht föllig eben und es können sich vereinzelt ESG-Teilchen lösen. Das Bruchbild der ESG-Scheibe entspricht nicht der EN 12150 und fällt unterschiedlich aus. Die vorgenannten Erscheinungsbilder sind physikalisch bedingt und stellen somit grundsätzlich keinen Reklamationsgrund dar.
Kantenbearbeitungen sind aufgrund der zerstörten mittleren ESG-Einheit nur eingeschränkt möglich, Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
Möglicher Kantenversatz (+/- 3 mm) und Luftblaseneinschlüsse im Randbereich sind produktionsbedingt und deshalb ebenso kein Reklamationsgrund.
Folienüberstände, bzw. -reste an den Glaskanten sind produktionstechnisch nicht gänzlich zu vermeiden und können durch Auflagepunkte deformiert sein. Dies stellt ebenso keinen Reklamationsgrund dar.
Die zwischen den Scheiben befindlichen Folien sind hygroskopisch. Dadurch sind die Kanten einer VSG-Scheibe anfällig für das Eindringen von Feuchtigkeit. Im Falle der freien Bewitterung der Glaskante einer VSG-Scheibe können am Glasrand somit stellenweise Eintrübungen sichtbar werden, welche jedoch keinen Einfluss auf die Sicherheitseigenschaften des Glases haben und keinen Reklamationsgrund darstellen. Dasselbe gilt bei einer Verwendung in feuchten Räumen, wie bspw. Badezimmern.

Hinweis zu VSG aus ESG / TVG:

Möglicher Versatz von bis +/- 4 mm und Luftblaseneinschlüsse im Randbereich oder im Bereich von Lochbohrungen, Ausschnitten etc. sind produktionstechnisch bedingt und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Eckabsplitterungen und Abplatzungen an den Glaskanten, insbesondere im Bereich der Glasecken, sind je nach Modellform produktionsbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Luftblaseneinschlüsse auch in der Fläche bei VSG aus 2x ESG/TVG 8 mm, 10 mm oder höheren Dicken produktionstechnisch entstehen können. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.

Folienüberstände, bzw. -reste an den Glaskanten sind produktionstechnisch nicht gänzlich zu vermeiden und können durch Auflagepunkte deformiert sein. Dies stellt ebenso keinen Reklamationsgrund dar.

Bitte beachten Sie, dass bei Lochbohrungen in VSG aus ESG/TVG der Mindestabstand vom Lochrand zur Außenkante der Glasscheibe grundsätzlich die Gesamtglasdicke der beiden Einzelscheiben (bspw. bei VSG 10 mm (2x 5 mm ESG/TVG, 0,76 mm Folie) -> 10 mm) beträgt. In Sonderfällen bedarf es einer Abstimmung mit dem Lieferanten.

Die Kantenbearbeitung von Scheiben, welche produktionsbedingt mit einer CNC-Maschine gefertigt werden, unterscheidet sich von der, die auf herkömmliche Weise ausgeführt wird.

Bei polierten geraden/ungeraden ‘Modellkante abweichend zu der Kante einer gleichartigen Rechteckscheibe, Es können Riefen und Rillen auftreten, die im Gesamteindruck keine glänzende Kante darstellen.

Sollten beide Kantenarten in einer Flucht zu sehen sein, weisen Sie bitte den Kunden auf diese Eigenheit hin.

Es handelt sich NICHT um einen Reklamationsgrund,

Eine Fertigung durch eine CNC-Maschine wird bei Scheiben mit komplexen Formen angewendet, kann auf Wunsch aber auch auf alle Scheiben des Auftrags ausgeweitet werden, um eine einheitliche Kantenbearbeitung zu gewährleisten. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Andernfalls ist eine unterschiedliche Kantenbearbeitung kein Reklamationsgrund!

Aus fertigungstechnischen Gründen werden die Kanten bei VSG/ESG- bzw. TVG (in Einzelfällen auch bei Floatausführung) bereits vor dem Verbund bearbeitet. Die hieraus resultierende, produktionsspezifische V-Fuge im Bereich der PVB-Folie, stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Bei unbearbeiteten VSG-Aufbauten behält sich unser Lieferant ein vorheriges Säumen der Einzelscheiben zwecks Bruchminimierung während des Laminierprozesses vor. Dies wird gesondert berechnet.

Wir empfehlen ausdrücklich, vor jeglicher Anwendung eines Dichtstoffes die Freigabe des entsprechenden Dichtstoffherstellers einzuholen. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Verwendung von Dichtstoffen.

Die zwischen den Scheiben befindlichen Folien sind hygroskopisch. Dadurch sind die Kanten einer VSG-Scheibe anfällig für das Eindringen von Feuchtigkeit. Im Falle der freien Bewitterung der Glaskante einer VSG-Scheibe können am Glasrand somit stellenweise Eintrübungen sichtbar werden, welche jedoch keinen Einfluss auf die Sicherheitseigenschaften des Glases haben und keinen Reklamationsgrund darstellen. Folglich ist eine dauerhafte Feuchtbelastung der Glaskante konstruktiv oder durch ausreichende Belüftung zu vermeiden. Dasselbe gilt bei einer Verwendung in feuchten Räumen, wie bspw. Badezimmern.

Die Verwendung von Verbundsicherheitsglas als Anschlag-, Pendel- und Schiebetür ist nicht zu empfehlen. Durch Punkt- und Zugbelastungen an den notwendigen Glasausschnitten und -bohrungen kann es zum Aufreißen des Verbundes kommen. Lufteinschlüsse und das Ablösen der Folie sind möglich und können nicht als Reklamation anerkannt werden.

 

Bei ESG bzw. TVG können während des Herstellungsprozesses leichte Oberflächenveränderungen wie Pünktchenbildung und Rollenabdrücke auftreten. Eine Welligkeit ist nicht vermeidbar und kann zu einer Beeinträchtigung des Reflexionsbildes führen.

Bedingt durch den thermischen Vorspannprozess entstehen interne Spannungszonen, die zu einer Doppelbrechung des Lichts führen können. Die Folge sind Irisierungen (auch Irisationserscheinungen genannt) wie beispielsweise regenbogenartige Polarisationsflecken. Bei Betrachtung des Glases unter bestimmten Lichtverhältnissen können diese mehr oder weniger sichtbar werden.

Mit zunehmender Glasdicke (> 12 mm) können diese Merkmale, wie oben beschrieben, deutlich zunehmen.

Außerdem kann es durch Nickel-Sulfid-Einschlüsse zu Spontansprüngen kommen. Durch einen Heisslagerungstest kann dieses Risiko reduziert werden, aber ein nicht vermeidbares Restrisiko verbleibt. Falls dies gewünscht ist, weisen Sie bitte bei Ihrer Anfrage oder Bestellung unbedingt darauf hin! Sollte Glasbruch entstehen, so stellt dies keinen Reklamationsgrund dar. Eine Übernahme von Folgekosten ist ausgeschlossen.

Diese Merkmale sind pyhsikalisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Die Beurteilung der visuellen Qualität dieser Gläser erfolgt aus mindestens 3 m Entfernung und einem Betrachtungswinkel von 90° zur Oberfläche. Fehler, die aus dieser Entfernung nicht erkennbar sind, werden nicht bewertet.

 

Bitte beachten Sie, dass ESG gem. EN 12150 als solches gekennzeichnet werden muss. Auf Ihren Wunsch bitten wir den Lieferanten die Scheibe(n) ohne ESG-Stempel zu fertigen, können jedoch nicht dafür garantieren, dass dies tatsächlich geschieht. Eine dennoch erfolgte Stempelung kann leider nicht als Reklamation anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen kein ESG bzw. TVG mit Auto-, Schiffs- oder sonstiger Verkehrszulassung anbieten können, da es sich bei den von uns angebotenen Produkten um „Bauglas“ und kein „Fahrzeugglas“ handelt. Ob diese ESG- bzw. TVG-Scheiben nach EN 12150 im öffentlichen Verkehr benutzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt. Ein solcher Einsatz kann also nur auf Ihr eigenes Risiko erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Gläser ausdrücklich ohne eine statische Prüfung verstehen!

Hinweis zu Farbabweichungen bei unterschiedlichen Glasarten:

Bei Verwendung von Verbundsicherheitsglas, hergestellt aus unterschiedlichen Glasarten (bspw. einmal VSG aus Float und einmal VSG aus ESG), kann es zu Farbabweichungen und einem abweichenden optischen Erscheinungsbild in An- und Durchsicht der Gläser kommen.
Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Für Farbgleichheit in der Fassade übernehmen wir somit keine Gewährleistung.

Hinweis zu Farbabweichungen bei unterschiedl. Glasdicken:

Bei Verwendung von Verbundsicherheitsglas mit unterschiedlichen Dicken (bspw. einmal VSG 8 mm und einmal VSG 10 mm) kann es zu Farbabweichungen und einem abweichenden optischen Erscheinungsbild in An- und Durchsicht der Gläser kommen, verstärkt bei Kombination mit matten oder farbigen Folien.
Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Für Farbgleichheit in der Fassade übernehmen wir somit keine Gewährleistung.

Hinweis zu VSG mit Farbfolie(n):

Die Farbfolien sind grundsätzlich transparent, können jedoch mit matten Folien kombiniert werden. Dabei kann es zu Wolkenbildung und Schlieren kommen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar. Alle Standardfolien und deren Kombinationsmöglichkeiten sowie Farbkombinationen ähnlich eines bestimmten RAL-Tones können Sie sich unter www.vanceva.com/de/default.aspx anschauen. Im Auftragsfall empfehlen wir jedoch unbedingt eine vorherige Bemusterung. Je nach Folienkombination kann es zu Unterschiedliche Ansichten kommen.

Bei dunklen Farbtönen mit hoher Energieabsorption empfehlen wir eine Ausführung in vorgespannter Art, sprich ESG oder TVG, da sich farbige Gläser bei Sonneneinstrahlung, speziell bei Teilbeschattung, etwa durch Schlagschattenbildung, ungleichmäßig aufheizen können. Es besteht deshalb erhöhte Spannungsbruchgefahr. Die Fertigung erfolgt daher ohne Garantie! Dem Endverbraucher gegenüber besteht Hinweispflicht!

Aus produktionstechnischen Gründen ist bei Nachbestellungen von VSG mit Farbfolie(n) eine absolute Farbgleichheit in An- und Durchsicht der Gläser nicht immer gewährleistet! Für Farbgleichheit übernehmen wir somit keine Gewährleistung. Farbunterschiede können u. a. aufgrund der Eigenfärbung des verwendeten Floatbasisglases auftreten. Es ist möglich dies durch die Verwendung von Weißglas zu minimieren.

Außerdem kann es im Laufe der Zeit durch die UV-Strahlung des Sonnenlichts zu Farbveränderungen der Folien kommen. Dies kann, vor allem bei Teilbeschattung der Scheiben, auch nur teilflächig auftreten. Dabei handelt es sich um keinen Reklamationsgrund.

Bei Kombinationen mit einer 0,38 mm klaren Folie kann es produktionsbedingt verstärkt zu einer Wolkenbildung kommen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar. Daher empfehlen wir in diesem Falle eine Ausführung mit 0,76 mm klarer Folie.

Ein Foto einer Auswahl von VSG mit Farbfolien und eine kurze Erläuterung finden Sie auf unserer Hompage www.odenkirchen-glas.de unter Produkte / Hinweise -> VSG oder direkt über den Link www.odenkirchen-glas.de/vsg-1.html.

Hinweis zu VSG mit SentryGlas-Zwischenlage:

Bei VSG mit SentryGlas-Zwischenlage können Folienüberstände an den Glaskanten auf Grund der hohen Steifigkeit der SentryGlas-Zwischenlage nur sehr schlecht und unsauber zurück geschnitten werden. Dadurch kann es zu unsauberen Abschnitten an den Glaskanten kommen. Dies ist produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund.

Hinweis zu VSG-Sonderaufbauten:

Bitte beachten Sie, dass es sich aufgrund des Sonderaufbaus bei diesem Glas nicht um Verbundsicherheitsglas handelt. Das Glas darf stattdessen nur als Verbundglas bezeichnet werden.
Gemäß Bauregelliste (BRL) darf bei einem Verbundsicherheitsglas die Stärke der dickste(n) Scheibe(n) maximal das 1,5-fache der Stärke der dünnsten Scheibe(n) betragen. Falls dieser Wert überschritten ist, handelt es sich um einen Verbundglas-Sonderaufbau. Ebenfalls, wenn das Verbundglas einen Spiegel enthält.
Aufbau und Fertigung erfolgen auf Kundenwunsch. Delamination, Verwerfung, Blasenbildung und Belagsabgang können auftreten und sind kein Reklamationsgrund.

Hinweis zu Absturzsicherung nach TRAV:

In Anlehnung an die Technischen Regeln für die Verwendung von Absturzsichernden Verglasungen (TRAV), Fassung Januar 2003, des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Der Glasaufbau ist dabei von der auf die Einbausituation zutreffenden Kategorie der absturzsichernden Verglasung abhängig, welche uns nicht bekannt ist. Deshalb ist der von uns gewählte Glasaufbau von Ihnen auf Richtigkeit zu überprüfen.
Die Technischen Regeln für die Verwendung von Absturzsichernden Verglasungen (TRAV), Fassung Januar 2003, des Deutschen Instituts für Bautechnik sind auch auf unserer Homepage unter „Downloads“ einzusehen.

Hinweis zu VSG bzgl. UV-Transmission:

Die Sonnenstrahlung enthält u. a. ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung von 200 – 380 nm), die sich in UVA- (380 – 315 nm), UVB- (315 – 280 nm) und UVC-Strahlung (280 – 200 nm) unterteilt. Während die UVC-Strahlung die Erdoberfläche nicht erreicht und VSG die UVB-Strahlung absorbiert, beginnt die Strahlungsdurchlässigkeit im UVA-Bereich beim VSG bei ca. 360 nm. Insgesamt kann beim VSG im Neuzustand eine UV-Transmission (nach DIN EN 410) von ca. 4 % mit 0,38 mm PVB-Folie und ca. 2 % mit 0,76 mm PVB-Folie angenommen werden.
Bei der Anwendung der Verglasung muss die Einflussmöglichkeit weiterer Strahlungsquellen auf das zu schützende Objekt, etwas das natürliche und künstliche Licht, mit einbezogen werden.

Hinweis bzgl. Zulässigkeit:

Bitte beachten Sie, dass VSG in Kombination mit festigkeitsreduzierenden Öberflächen, wie z. B. Ornamenten, Sandstrahlungen, Siebdrucken, gemäß TRAV, bzw. Bauregelliste, nicht zulässig ist.

Hinweis zu begehbarem VSG nach DIN 18008-5

Bei Einhaltung der Anwendungsbedingungen gemäß DIN 18008-5 gilt der Nachweis der Stoßsicherheit und Restragfähigkeit für planmäßig begehbare Verglasungen im Sinne dieses Teils der Norm für die hier aufgeführten Glasaufbauten als erbracht.
Die anzusetzende rechnerische Nutzlast darf den Wert von 5,0 kN/m² nicht überschreiten. Die Verglasungen müssen entlang aller Ränder durchgehend, linienförmig gelagert werden und dürfen die minimale Auflagertiefe nicht unterschreiten. Alle Kanten müssen rundum zu jederzeit vor Stößen geschützt sein. Bearbeitungen die die Restragfähigkeit bzw. Oberflächenfestigkeit der Scheibe negativ beeinträchtigen sind unzulässig. Die Auflagerzwischenlage müssen aus Elastomeren bestehen. Sie müssen dauerelastisch sein und eine Härte von (60 bis 80) Shore A aufweisen. Die Zwischenlage muss zwischen 5 und 10 mm dick sein. Der Nachweis der Stoßsicherheit und Restragfähigkeit befreit nicht von der Notwendigkeit einer statischen Prüfung.
Bei Verwendung sind die örtlichen Verhältnisse am Bau sowie die produktionstechnischen Möglichkeiten zu prüfen. Die Richtigkeit etwaig getroffener Annahmen ist seitens des Kunden bzw. Verarbeiters des Produktes zu überprüfen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Peter Odenkirchen GmbH

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