Hallenansicht Odenkirchen

Allgemeine Hinweise

Ihre Anfragen beantworten wir gerne, allerdings ist unsere Antwort unverbindlich. Ein Beratungsvertrag ist mit unserer Antwort nicht zustande gekommen. Wir schließen alle Ansprüche und Haftung diesbezüglich auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus. Betrachten Sie unsere Antwort als Hinweis, nicht als Rat oder Empfehlung. Da wir keine Kenntnisse der Ausführungsdetails, der Gegebenheiten vor Ort, der Ausführung der Bauarbeiten und dem Umfeld des Objekts besitzen, können wir keine verbindlichen Stellungnahmen abgeben. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Fassadenbauer, Planer oder sonstigen Vertragspartner, welcher Ihnen verbindliche Antworten geben kann. Bitte bedenken Sie, dass wir als Händler und Lieferer für Glasprodukte keinen Gesamtüberblick über das Objekt haben können.

 

Die Glasstatik ist nicht geprüft, alle notwendigen Einzelnachweise, eventuell notwendige Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) oder statische Berechnungen sind bauseits zu erbringen, auch bezogen auf die DIN 18008. Unser Angebot gilt daher vorbehaltlich der statischen Richtigkeit. Wir gehen davon aus, dass die tragende Unterkonstruktion verwindungssteif und tragfähig ist, um die Eigengewichtsabtragung und die zu erwartenden Flächenlasten aufnehmen zu können, ohne die max. zulässigen Durchbiegungen zu überschreiten.

 

Jedes verglasende Unternehmen ist zivilrechtlich verpflichtet, eine geeignete, also statisch korrekt ermittelte Verglasung auszuführen. Die Verantwortung und Haftung für die verwendeten Produkte und Bauarten liegt immer bei der bauausführenden Firma, nicht etwa beim Zulassungsinhaber oder einem Händler.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Projekt?

Dann vereinbaren Sie mit uns einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin.

    Glaskantenbearbeitung

    (am Beispiel einer VSG-Scheibe)

    Kante geschnitten:

    Glasbearbeitung-Kante-geschnitten

    Kante gesäumt/handentschärft:

    Glasbearbeitung-Kante-gesaeumt

    Kante matt-/feingeschliffen:

    Glasbearbeitung-Kante-matt-feingeschliffen

    Kante poliert:

    Glasbearbeitung-Kante-poliern

    Hinweise

    Hinweis zu Eigenglasverarbeitung:

    Das Bruch-, bzw. Beschädigungsrisko bei kundeneigenen Gläsern, bzw. Gegenständen, wie Sprossen oder Bleiverglasungen, geht zu Lasten des Kunden, eine Ver- und Bearbeitung erfolgt ohne Garantie! Die Gläser, bzw. Gegenstände müssen uns gesäubert zur Verfügung gestellt werden, eine Reinigung wird nicht durchgeführt. Kratzer und Verschmutzungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

    Wichtiger Hinweis zu Transport- und Montagehilfe:

    Gemäß Ihren Anforderungen stellen wir Ihnen einen oder mehrere Mitarbeiter zur Transport- und Montagehilfe gegen Berechnung zur Verfügung. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Ihnen ausschließlich Hilfestellung beim Verglasen der Scheiben leisten. Sollten beim Transport vor Ort oder beim Einsetzen, bzw. bei der Manipulation der Scheiben Beschädigungen an den Scheiben oder anderen Gegenständen auftreten, übernehmen wir keine Haftung. Das Risiko bei Hilfeleistungen geht voll zu Lasten des Auftraggebers. (Siehe hierzu auch: AGB, Paragraph 4.06.)
    Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

    Wichtiger Hinweis zu Glasdicken und -statik:

    Eine Glasdickenprüfung wurde von uns nicht vorgenommen. Alle Angaben über Scheibenaufbau und Glasdicken sind ohne Gewähr!
    Bei Verwendung sind die örtlichen Verhältnisse am Bau sowie die produktionstechnischen Möglichkeiten zu prüfen. Die Richtigkeit etwaig getroffener Annahmen ist seitens des Kunden bzw. Verarbeiters des Produktes zu überprüfen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
    Sonderausführungen können einer behördlichen Genehmigung (Zulassung im Einzelfall) unterliegen, die vom Auftraggeber bzw. vom Bauherrn beantragt werden muss. Dafür benötigte Statiken bzw. Versuchsnachweise sind nicht in unseren Preisen eingerechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers!
    Bitte beachten Sie, dass sich folglich sämtliche Gläser ausdrücklich ohne eine statische Prüfung verstehen!

    Wichtiger Hinweis:

    Bei Verwendung sind die örtlichen Verhältnisse am Bau sowie die produktionstechnischen
    Möglichkeiten zu prüfen.
    Die Richtigkeit etwaig getroffener Annahmen ist seitens des Kunden bzw. Verarbeiters des
    Produktes zu überprüfen.
    Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    Hinweis zur Fertigung:

    Die Fertigung erfolgt in reiner Handarbeit. Somit sind Ungleichheiten, Unebenheiten, Unsauberkeiten und sonstige Beanstandungen kein Reklamationsgrund.

    Wichtiger Hinweis zu Kranwagen- u. Sauganlageneinsatz:

    Gemäß Ihren Anforderungen stellen wir Ihnen unser Kranfahrzeug mit Fahrer und evtl. Sauganlage und / oder Beifahrer, bzw. unsere Sauganlage mit einem Mitarbeiter zur Bedienung gegen Berechnung zur Verfügung.
    Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Ihnen ausschließlich Hilfestellung beim Verglasen der Scheiben leisten. Sollten beim Einsetzen, bzw. bei der Manipulation der Scheiben Beschädigungen an den Scheiben oder anderen Gegenständen auftreten, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt allgemein für Sach- und Personenschäden. Das Risiko bei Hilfeleistungen geht somit voll zu Lasten des Auftraggebers. (Siehe hierzu auch: AGB, Paragraph 4.06.)
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei regnerischem Wetter die Sauganlage eigentlich nicht zum Einsatz kommen darf, da die Saugteller evtl. nicht genug Haftung am Glas aufweisen. Zusätzlich kann es durch Regen zu Beschädigungen an der Sauganlage kommen. Falls ein Einsatz der Sauganlage bei regnerischem Wetter dennoch von Ihnen gewünscht wird, gilt der Kosten- u. Haftungsausschluss durch uns natürlich ebenso. Außerdem müssen wir Ihnen alle evtl. entstehenden Kosten, bzw. Folgekosten einer Reparatur der Sauganlage etc. in Rechnung stellen.
    Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichem Aufwand. Mindestabrechnung 30 Minuten, dann weiter in 15 Minuten Schritten. Sollte sich herausstellen, dass der Sauganlageneinsatz nicht möglich ist, stellen wir die Bereitstellung der Anlage pauschal mit 25,00 € in Rechnung.

    Weitere Informationen und Fotos finden Sie auf unserer Homepage www.odenkirchen-glas.de unter Produkte > Lieferung / Kranwageneinsatz oder direkt über den Link https://www.odenkirchen-glas.de/produkte/lieferung-kranwageneinsatz/

    Hinweis zu Handhabungs- u. Verarbeitungsrichtlinien:

    Bitte beachten Sie die „Handhabungs- u. Verarbeitungsrichtlinien für die Weiterverarbeiter“.
    Die „Handhabungs- u. Verarbeitungsrichtlinien für Veredlungsbetriebe“ und die
    „Handhabungs- u. Verarbeitungsrichtlinien für Fensterhersteller“ der Pilkington Deutschland AG.

    Hinweis zu Spiegelblechverklebung:

    Die unsichtbaren Spiegelbefestigungsbleche werden, wenn Sie bei der Bestellung nichts anderes angeben, an der Breiten-Kante aufgeklebt!
    Die Haftdauer der Aufhängung kann mit zunehmendem Alter nachlassen. Dadurch kann im schlimmsten Fall ein Herabfallen – auch bedingt durch die jeweiligen äußeren Einflüsse – nicht ausgeschlossen werden. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Aufhängung. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
    Bitte beachten Sie die dazugehörige Montageanleitung, welche wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden und die Sie auf unserer Internetseite www.odenkirchen-glas.de unter Downloads finden.

    Wichtiger Hinweis zur Lagerung von Glaspaketen bei Sonneneinstrahlung

    Im Freien gelagerte Glaspakete absorbieren die Sonnenstrahlen wesentlich stärker als einzelne Scheiben. Es kommt zu starker, ungleichmäßiger Aufheizung im Glasstapel.
    Dadurch sind Glasbrüche infolge von thermischer Überbeanspruchung und Beschädigungen des Randverbundes möglich!
    Besonders gefährdet sind eingefärbte und beschichtete Gläser, Ornament- sowie Drahtgläser.
    Solche Glaspakete sind deshalb vor Sonneneinstrahlung zu schützen und ggf. in trockenen, gut durchlüfteten Räumen zu lagern. Außerdem empfehlen wir die Verpackungsspanner nach dem Absetzen zu lockern und zu lösen.
    Diesbezügliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.